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Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV: Der Preis mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen. Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt. |
12 x (1 Palette) Trina Solar TSM-400DE09.08 Vertex S
Trina bringt die neue PV-Modulserie Vertex S auf den Markt.
Hierbei profitiert die Vertex S Serie als erstes Produkt von Trina bei Produkteinführung bereits von einer Produktgarantie von 15 Jahren.
Das neue Hochleistungsmodul erreicht bei geringem Platzbedarf eine Ausgangsleistung von bis zu 400 W.
Integriert ist die Multi-Busbar-Technologie, die dem besseren Lichteinfangeffekt, dem geringeren Serienwiderstand sowie der verbesserten Stromabnahme dient.
Ebenfalls ist mit Hilfe der High-Density-Zellverdichtungstechnologie kaum mehr ein Zellabstand innerhalb des Modules zu erkennen.
Die Vertex S Serie ist flexibel einsetzbar und sowohl für den Residential- als auch für den Commercial-Bereich gedacht.
Der Preis mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen.
Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (0%)Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten können seit dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz unterliegen. Wir stellen Ihnen die Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (0%) zum ausfüllen bereit. |
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> Photovoltaik-Betreiber-Erklärung zum Nullsteuersatz nach (§ 12 Abs. 3 UStG) |
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Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV: Der Preis mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen. Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt. |
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